Woher kommen unsere Steuereinnahmen?

Heute wird etwas über die Hälfte direkt aus der geleisteten Arbeit finanziert, wobei die (einbehaltene) Lohnsteuer mehr als ein ein Viertel des Gesamtaufkommens ausmacht, die (veranlagte) Einkommensteuer inkl. Kapitaleinkünfte aber keine 10%. Der Rest (10%) stammt aus der Besteuerung der Unternehmensgewinne. Ein weiteres Viertel stammt aus der allgemeinen Umsatzsteuer und schöpft damit beim gesamten privaten Verbrauch ebenfalls aus der geleisteten Arbeit. Fast alles andere besteuert spezifischen Verbrauch von der Energie über die Tabakwaren bis zum Grunderwerb.

Wie finanzieren wir die Gemeinschaft richtig?

Steuern sind notwendig, um Aufgaben der Allgemeinheit zu finanzieren. Da nur Arbeit originär Werte schaffen kann, ist es auch richtig, die Arbeitsleistung zur Finanzierung allgemeiner Aufgaben der Gesellschaft heranzuziehen. Alle anderen Steuern haben nur Lenkungsfunktion oder sind im schlimmsten Fall diskriminierend.

Der derzeitige Mangel: unsere Steuerstruktur belastet die lohnabhängig Beschäftigten und Rentner unterhalb des Einkommensmeridians überproportional (ca. 70% der Steuereinnahmen stammen von ihnen). 50% der Bevölkerung verdienen im Jahr unter 20 T€ netto, das mittlere Einkommen liegt bei 23 T€ je Jahr, was brutto in etwa dem Doppelten entspricht. Da aber die Einkommen zu allererst in den Firmen erwirtschaftet werden und dort vielfältig umgelagert und abgeschöpft werden können, muss auch deren Steuersatz beachtet werden und der ist in Deutschland mit 15% Körperschaftssteuer einer Steueroase würdig.

Deshalb wäre es sinnvoll, die Steuerlast dort komplett zu erheben, wo sie wirklich erarbeitet wird: in den Betrieben. Damit beschäftigt sich das folgende Kapitel.

Mittel für die Gemeinschaft - effizient und gerecht erheben

Wie kann ein modernes, einfaches und gerechtes Steuersystem in der Praxis aussehen? Ausgehend vom Grundsatz, dass nur Arbeit Werte schafft und Arbeit überwiegend in den Unternehmen geleistet wird, sollten die Beiträge aus dem geschaffenen Wert in den Unternehmen direkt erhoben werden. Dies passiert faktisch jetzt schon für die Einkommen der Mitarbeiter, nur dass ein Teil der Lohnsteuer formal dem Arbeitenden zugerechnet wird. Bei Selbständigen zählt dagegen der gesamte Unternehmensgewinn als Einkommen. Für Ein-Mann-Betriebe mag dies noch richtig sein, sobald jedoch Mitarbeiter dazu kommen, tragen auch die zum Erfolg bei. In Unternehmen, die als eigenständige juristische Person agieren, ist die Kopplung von Arbeit und Erfolgsbeteiligung völlig getrennt. Mitarbeiter sind hier in aller Regel nicht oder nur sehr gering am Unternehmenserfolg beteiligt, obwohl sie diesen massgeblich erarbeiten. Gemeinschaftsabgaben aber müssen sich nach der gesamten Einkommenshöhe plus erzieltem Gewinn als zweite Komponente richten. Denn bislang ist dieser Teil des Einkommens im Unternehmen nur mit 15% besteuert. Die Ausschüttungen an die sog. Unternehmensbeteiligten (Gesellschafter, Aktionäre) werden dagegen mit 25% besteuert und unterliegen keinerlei Sozialabgaben. Gerade große Vermögen werden dadurch gegenüber Arbeitseinkommen steuerlich stark und bei den Solidarbeiträgen komplett verschont.
Das zweite Problem ist die stark zunehmende Automatisierung, die nur noch den sog. Unternehmensbeteiligten zugute kommt, da die dort erbrachte Maschinenarbeit überhaupt nicht besteuert wird. Wird jedoch das Verhältnis von Arbeitseinkommen, Beschäftigtenzahl und Gewinn als Basis der Berechnung genommen, können hohe Gewinne ohne Arbeitskosten in erheblich stärkerem Maß zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben herangezogen werden.
Der konsequent zweite Schritt in diesem System wäre es, nicht mehr zwischen Steuern und Sozialabgaben zu unterscheiden, sondern die Kosten für Gesundheit, Altersruhegeld und alle anderen Sozialaufgaben nach dem gleichen Prinzip zu erheben. Insbesondere bei der Altersvorsorge und den Sozialhilfekosten stammt heute schon rund 1/3 der Finanzierung aus Steuern. Wichtig bei der Berechnung der Erhebungsgrundlage ist, dass offene und verdeckte Gewinnabführungen über Lizenzkosten, Kapitalkosten u.ä. zur Berechnungsbasis hinzugezogen werden. Interessanterweise besteht heute schon diese Möglichkeit in der Abgabenordnung, die jedoch in den meisten Fällen nicht genutzt wird. Deshalb muss dieses Prinzip gesetzlich verankert werden und darf nicht mehr im Belieben der Finanzverwaltung verbleiben. Ein weiterer auch wirtschaftspolitisch wichtiger Punkt ist die Schaffung von unternehmenseigenen Reserven in Form von Rücklagen. Diese sollten, solange sie im eigenen Unternehmen verbleiben, ebenfalls von der Besteuerung ausgenommen sein.

Damit dieses System zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben auch wirklich funktioniert, darf es nicht nur für große Unternehmen gelten, sondern muss auch für Ein-Mann-Betriebe praktikabel sein. Um dem gerecht zu werden, muss die Erwirtschaftung eines normalen  (nicht minimalen) Lebensunterhalts von der Erhebung ausgenommen sein. Um in Unternehmen die Spitzenghälter einzugrenzen und Lohndumping zu vermeiden, kann die Erhebungsgrundlage auch an die Differenz von gezahlten Minimal- und Maximalgehältern gekoppelt sein, so dass bei einer zu broßen Differenz der Erhebungssatz steigt.

Die Bezahlbarkeit dieser Gemeinschaftsfinanzierung ist im übrigen komfortabel gegeben, denn einem Ausgabenvolumen von aktuell (2017) insgesamt rund 600 Mrd. € für staatliche Aufgaben und Sozialsysteme steht eine Bruttowertschöpfung von 2.822 Mrd € gegenüber. Bei privaten inländischen Einkommen von rund 1.670 Mrd €, von denen ohnehin schon der größte Teil dieser Gemeinschaftskosten finanziert wird, ist genügend Luft nach oben, alle Gemeinschaftsaufgaben einschliesslich des gesamten Investionsrückstaus sogar bei gehobenerem Lebensstandard der Bevölkerung zu finanzieren. Wenn z.B. die Finanzierung des Altersruhegelds und der sozialen Unterstützung verdoppelt würde, wären das nur Mehrkosten von 130 Mrd €, also rund 1/10 des zur Verfügung stehenden Überschusses der erarbeiteten Werte.

Insgesamt könnte so die Finanzierung der Gemeinschaft auf eine deutlich einfachere und gerechtere Basis gestellt werden und viele unsinnige Einzelregelungen können dann ersatzlos gestrichen werden.

Nur Arbeit schafft Werte
Moderne Arbeit schafft überdurchschnittliche Produktivzuwächse durch Automatisierung