Der Eigentumsbegriff
Im derzeitigen Rechts-und Wirtschaftssystem stehen die Unternehmen im vollen Eigentum und Besitz einer oder mehrerer Personen. Dies können natürliche Personen, aber auch juristische Personen oder staatliche Organe sein. Diese haben je nach Rechtsform unmittelbar (EK, OHG, KG, GmbH) oder über Organe (AG, Genossenschaften) die Verfügungsgewalt über das Unternehmen.
Wem aber gehören Unternehmen nicht im formalen rechtlichen, sondern im philosophisch grundsätzlichen Sinn?
Hier zeigen Diesels Eingangtext über die gemeinsame Arbeit und den gemeinsamen Erfolg, aber auch Rousseau und andere Aufklärer ganz deutlich darauf hin, dass das, was ein Mensch schafft - allein oder gemeinsam - nur ihm/ihnen gehört.
Eigentum und Besitz von Unternehmen und Erfolgen gehören also den (Zusammen-) Arbeitern.
Dem stehen die Prinzipien der rund 10.000 Jahre alten Feudalherrschaft seit der Sesshaftwerdung des Menschen gegenüber, bei der Menschen Ansprüche auf die Erfolge anderer Menschen ohne jede ersichtliche Grundlage einer Mitarbeit oder Unterstützung anmelden. Als Rechtegeber werden Götter, Gott, die eigene körperliche Stärke, Kapital und viele andere Dinge genannt, die mit nichts als der Behauptung, Herrschaft über andere auszuüben, begründet werden.
Freiheit der Wirtschaft kann demnach nicht heissen, dass eine Person, die nicht aktiv im Betrieb mitarbeitet, in irgend einer Form die Entscheidungen über die Betriebsführung mehrheitlich oder gar ausschliesslich treffen kann, weil dann die Freiheit der Mitarbeiter unzulässig eingeschränkt wird. Genau dieses Prinzip der egoistischen Machtgier Einzelner regiert aber seit Jahrtausenden (nicht nur) die Wirtschaft in vielen Ländern über eine pervertierte Eigentumsordnung.
Karl Marx war einer der ersten in der Neuzeit, der eine neue Eigentumsordnung vorschlug, weil er die falsche Eigentumsordnung erkannte. Da er aber meinte, der Feudalismus sei überwunden (was im engeren Sinne auch richtig war, nicht aber im prinzipiellen) und aus seiner begrenzten falschen soziologischen Sicht Klassengegensätze von Bourgeoisie und Proletariat formulierte, die es soziobiologisch nie gab, mündete seine neue Eigentumsordnung in einer kompletten Abschaffung des Privateigentums und einer Herrschaft der (neuen) Gesellschaft über das Produktivvermögen. Es ist damit die Abschaffung der Freiheit bzw. die Pervertierung des Freiheitsgedankens. Menschliche Gemeinschaften sind eben deutlich vielfältiger und anders strukturiert, als Marx das in seinem historischen Kontext begreifen konnte.