Schutz persönlicher Daten im Gesundheitswesen

Der Schutz persönlicher Daten im Gesundheitswesen ist eine Gemeinschaftsaufgabe

Die EU hat mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) die Rechte der Menschen beim Schutz ihrer Daten gestärkt. Das aber bringt für kleine und mittelgroße Dienstleister im Gesundheitswesen, wie Pflegedienste, Praxisgemeinschaften etc. ganz erhebliche zusätzliche Aufgaben und damit Kosten.

Damit nicht privates Renditestreben die Qualität des Schutzes beeinträchtigt und gleichzeitig die Kosten dafür in die Höhe treibt, wurde die Idee einer Datenschutzgenossenschaft geboren, die in Selbsthilfe für ihre Mitglieder den Schutz der Daten und die Erfüllung der Anforderungen der DSGVO organisiert, Kompetenz für die spezifischen Anforderungen imDatenenschutz aufbaut und als Dienstleistung anbietet.

Die Genossenschaft wurde dabei als solidaritische Genossenschaft konzipiert und ist so der richtige Rahmen sowohl für die betroffenen Menschen als auch für die Unternehmen, um den Datenschutz qualitativ wie finanziell optimal zu verwirklichen.
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