Die Deutsche Wohnen ist mit rund 111.000 Wohnungen der größte Vermieter in Berlin. Formalrechtlich wurden die Wohnungen überwiegend aus kommunalem Eigentum in Privateigentum durch Verkauf übertragen. In der Realität war dies aber kein Verkauf zugunsten der Bürger, sondern eine Enteignung der Berliner Bürger zugunsten renditeorientierter Unternehmen durch die Politik. In der Lebenswirklichkeit der Menschen wäre eine Rückübereignung also nur eine Wiedergutmachung am Bürger.
Erst, wenn man die formalen rechtlichen Begriffe von den realen Vorgängen trennt, gewinnt man die Chance, das negativ mit Kommunismus oder Sozialismus verknüpfte Wort Enteignung durch die Wahrheit dahinter zu ersetzen. Nun ist eine anonyme staatliche Verwaltungsherrschaft im Sinne des effizienten Wirtschaftens auch nicht zwingend die optimale Lösung für die Aufgaben des Gemeinwohls, wie viele negative Beispiele sowohl in sozialistischen als auch kapitalistischen Systemen gezeigt haben. Da stellt sich dann im Sinne des Solidarismus die Frage, wie ein solches Dilemma aufgelöst werden kann.
Die Antwort ist denkbar einfach: Beteiligt die Betroffenen, also die Mieter nicht nur über Mitspracherechte, sondern auch über ihr Geld und durch Mitarbeit am Besitz (formaljuristisch am Eigentum) ihrer Wohnhäuser. Hier steht bewusst Wohnhäuser, denn zum Wohnen gehört nicht nur die Wohnung an sich, sondern auch Gemeinschaftsflächen, Höfe und Grünflächen, die einen erheblichen Teil der Wohnqualität ausmachen. Nun ist klar, dass die meisten Mieter nicht das Geld haben, ihre Wohnung komplett zu kaufen, wehalb es einer Finanzierungshilfe bedarf. An dieser Stelle kommen die privaten Investoren ins Spiel, die ja formal bisher das Eigentum an Wohnhäusern und Grundstücken haben. Wenn diese "Investoren" nicht mehr bestimmen können, wie die künftige Nutzung der Anlagen aussieht, welche "Modernisierungen" durchgeführt werden und welche Mieten erpresst werden, sondern wie eine Bank auf einen langfristig sicheren und angemessenen Zins beschränkt werden, dann ist keine Enteignung im juristischen Sinne mehr notwendig. Denn dieses Kapital kann als Miteigentum und Kredit in der neuen Wohnungskörperschaft verbleiben und Wohnen wird langfristig wieder kalulierbar und bezahlbar.